Nach §123 (1) des Strahlenschutzgesetz vom 31.12.2018 zum Thema Radon müssen bei „Gebäuden mit Aufenthaltsräumen oder Arbeitsplätzen […] geeignete Maßnahmen getroffen werden, um den Zutritt von Radon aus dem Baugrund zu verhindern oder erheblich zu er- schweren.“
Wir arbeiten hier intensiv mit einigen Partnern zusammen, die durch Ihre Produkte und Lösungen das Eindringen von Radon aktiv verhindern oder verringern, um so Ihre Gesundheit zu schützen.